Viele Fragezeichen zur neuen Kantonsverfassung
Am letzten Samstag stand die SVP Wollerau zur neuen Kantonsverfassung (Abstimmung am 15. Mai 2011) Red und Antwort. Auch wenn die Befürworter das „Gelbe vom Ei“ versprechen, zeigen die Erfahrungen, richterlichen Auslegungen und Entscheide im Zusammenhang mit der in 1999 angenommenen neuen Bundesverfassung, dass mit der neuen Kantonsverfassung bei vielen Personen mehr Unsicherheit als
Vertrauen geschaffen wird.
Vertrauen geschaffen wird.
Der weitere Ausbau der Bürokratie im Staat stösst vielfach auf Unverständnis. Wird heute vielfach die Bürokratie, die Mächtigkeit des Staats sowie der stetige weitere Ausbau von Staatsaufgaben und Kompetenzen bemängelt, beinhaltet die neue Kantonsverfassung doch zwölf mal Bereiche, wo der Staat irgendetwas „fördert“, „unterstützt“ oder dafür „sorgt“, im Vergleich zur alten Verfassung, in der es nur gerade dreimal so formuliert ist. Der weitere Ausbau des Staats ist analog des Trends der europaorien-tierten Staatsmacht vorprogrammiert. Das Ganze führt erneut zu höheren Staatsausgaben und der Mittelstand muss weiter zahlen!
Um die Bürgerinnen und Bürger zu beruhigen, wird in § 11, Absatz 2 der neuen Verfassung festgehalten, dass die Leitsätze keine Ansprüche auf staatliche Leistungen begründen. Erfahrungsgemäss kommt es jedoch vielfach anders. Als treffendes Beispiel sei nur die Einbürgerung an der Urne zu nehmen, bei der die Bundesrichter entschieden haben, dass dies gegen die neue Bundesverfassung verstösst, obwohl alt Bundesrat Koller damals bei der Abstimmung stets das Gegenteil behauptete. Und wenn es das Bundesgericht nicht regelt, steht ja immer noch der Europäische Gerichtshöf den Staatsorientierten zur Seite.
Die Schweiz wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über 40 Mal, seit wir die neue Bundesverfassung haben, verurteilt!
Hoch stossend wir auch empfunden, dass Gesetze nicht zwingend dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden, wenn eine Dreiviertelsmehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder diesen zustimmt. Nehmen z.B. an einer solchen Abstimmung nur 60 Kantonsräte teil, können bereits 45 Kantonsräte ein solches Gesetz oder einmalige Ausgaben von mehr als 5 Millionen Franken genehmigen. Und das soll eine Stärkung der direkten Demokratie sein?
Für die SVP ist es wichtig, dass der Staat nicht immer mehr Macht bekommt und den Bürgerinnen und Bürger nicht weiter ihr Recht genommen wird. Die SVP des Kantons Schwyz hat grossmehrheitlich die NEIN-Parole gefasst.
Die SVP Wollerau dankt allen Besuchern für ihr Interesse.
Vorstand SVP Wollerau

